Bestandskraft eines Verwaltungsaktes im Sozialrecht (§§ 39 - 51 SGB X)
VAk-26-RE-2502 | 09.11.2026 | Berlin
Veranstaltungsrahmen
Art
Präsenz-Seminar
Format
Seminar
Dauer
4 Doppelstunden
(1 Tag)
Termin
09.11.2026, 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Meldeschluss
05.10.2026
Veranstaltungsort
Veranst.-Ort
Verwaltungsakademie Berlin
Turmstraße 86
10559 Berlin
Veranstaltungsinhalte
Im Mittelpunkt des Seminars steht das Zusammenspiel der §§ 44 - 48 und 50 SGB X.
Inhalte
Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes / Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes / Heilung und Folgen von Verfahrens- und Formfehlern / Umdeutung von Verwaltungsakten / Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten / Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung / Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren / Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Zielgruppe
Alle Beschäftigten der Sozialämter sowie der Jobcenter.
Methodik
Information mit Diskussion, Bearbeitung von Fallbeispielen
Lernziele
Die Teilnehmenden:
- kennen die juristischen Voraussetzungen für die Bestandskraft von Verwaltungsakten,
- wissen, wann Rücknahmen bzw. Widerrufe von Verwaltungsakten zulässig sind und
- verstehen die Gesetzessystematik bezüglich der Rückforderung von Leistungen.
Vorkenntnisse
Bitte teilen Sie uns mit Ihrer Anmeldung Ihren Tätigkeitsbereich mit und ob Sie Vorkenntnisse im Sozialrecht besitzen!
Hinweise
Bitte halten Sie zum Seminar das SGB X bereit. Sie können es unter https://vak.link/sgb herunterladen.