Bestandskraft eines Verwaltungsaktes im Sozialrecht (§§ 39 - 51 SGB X)
VAk-26-RE-2502 | 09.11.2026 | Verwaltungsakademie Berlin
Veranstaltungsrahmen
- Art
- Präsenz-Seminar
- Format
- Seminar
- Dauer
- 4 Doppelstunden (1 Tag)
- Termin
- 09.11.2026, 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
- Meldeschluss
- 05.10.2026
- Veranstaltungsort
- Verwaltungsakademie Berlin Turmstraße 86 10559 Berlin
Veranstaltungsinhalte
- Im Mittelpunkt des Seminars steht das Zusammenspiel der §§ 44 - 48 und 50 SGB X.
- Inhalte
- Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes / Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes / Heilung und Folgen von Verfahrens- und Formfehlern / Umdeutung von Verwaltungsakten / Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten / Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung / Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren / Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
- Zielgruppe
- Alle Beschäftigten der Sozialämter sowie der Jobcenter.
- Methodik
- Information mit Diskussion, Bearbeitung von Fallbeispielen
- Lernziele
-
Die Teilnehmenden:
- kennen die juristischen Voraussetzungen für die Bestandskraft von Verwaltungsakten,
- wissen, wann Rücknahmen bzw. Widerrufe von Verwaltungsakten zulässig sind und
- verstehen die Gesetzessystematik bezüglich der Rückforderung von Leistungen.
- Vorkenntnisse
- Bitte teilen Sie uns mit Ihrer Anmeldung Ihren Tätigkeitsbereich mit und ob Sie Vorkenntnisse im Sozialrecht besitzen!
- Hinweise
- Bitte halten Sie zum Seminar das SGB X bereit. Sie können es unter https://vak.link/sgb herunterladen.
Ansprechpersonen für inhaltliche Fragestellungen
- Name
- Nadja Thomas
- nadja.thomas@vak.berlin.de
- Telefon
- 030 / 23 25 38 - 252
Ansprechpersonen für organisatorische Fragestellungen
- Name
- Monika Schmidt
- monika.schmidt@vak.berlin.de
- Telefon
- 030 / 23 25 38 - 251
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