Beteiligungsrechte der Frauenvertreterin und Beanstandungsverfahren
VAk-26-PW-1821 | 08.10.2026 | Verwaltungsakademie Berlin
Veranstaltungsrahmen
- Art
- Präsenz-Seminar
- Format
- Seminar
- Dauer
- 2 Doppelstunden (0,5 Tage)
- Termin
- 08.10.2026, 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
- Meldeschluss
- 03.09.2026
- Veranstaltungsort
- Verwaltungsakademie Berlin Turmstraße 86 10559 Berlin
Veranstaltungsinhalte
- Ein wichtiger Grund für den Erfolg des LGG stellen die Beteiligungsrechte der Frauenvertreterin nach § 17 LGG dar. Das LGG sieht ein zweistufiges Beanstandungsverfahren vor, um zu prüfen, ob eine Maßnahme der Dienststelle LGG-konform ist.
- Inhalte
- Ausführliche Darstellung der Beteiligungsrechte/ Veranschaulichung des dienststelleninternen Beanstandungsverfahrens nach § 18 Abs. 1 LGG / Erläuterung des Verfahrens der Beanstandung nach § 18 Abs. 2 LGG bei der SenWGPG / Arbeit an Fallbeispielen
- Zielgruppe
- Alle Beschäftigten im Personalwesen sowie Frauenvertreterinnen
- Methodik
- Information mit Diskussion und Fallbearbeitung
- Lernziele
-
Die Teilnehmenden:
- kennen die Beteiligungsrechte der Frauenvertreterin,
- sind vertraut mit dem Ablauf des Beanstandungsverfahrens nach § 18 LGG,
- wenden die entsprechenden Bestimmungen des LGG rechtssicher an.
- Vorkenntnisse
- Grundlagen des LGG
Ansprechpersonen für inhaltliche Fragestellungen
- Name
- Beate Schünemann
- Telefon
- 030 / 23 25 38 - 225
Ansprechpersonen für organisatorische Fragestellungen
- Name
- Thomas Falkenhain
- Telefon
- 030 / 23 25 38 - 226
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