Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) in der Verwaltungspraxis
VAk-26-PW-1701 | 30.12.2026 | Berlin
Veranstaltungsrahmen
Art
Präsenz-Seminar
Format
Seminar
Dauer
4 Doppelstunden
(1 Tag)
Termin
30.12.2026, 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Meldeschluss
30.06.2026
Veranstaltungsort
Veranst.-Ort
Verwaltungsakademie Berlin
Turmstraße 86
10559 Berlin
Veranstaltungsinhalte
Niemand darf durch die öffentliche Verwaltung wegen persönlicher Eigenschaften und
Merkmalen diskriminiert werden. Das Seminar zeigt auf, was für die Berliner Verwaltung zur
Vermeidung von Diskriminierung und Mobbing zu beachten ist, sowohl innerdienstlich als
auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Es zeigt auch auf, welche Rechte Betroffene
und Personalvertretung in diesem Zusammenhang haben.
Merkmalen diskriminiert werden. Das Seminar zeigt auf, was für die Berliner Verwaltung zur
Vermeidung von Diskriminierung und Mobbing zu beachten ist, sowohl innerdienstlich als
auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Es zeigt auch auf, welche Rechte Betroffene
und Personalvertretung in diesem Zusammenhang haben.
Inhalte
Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes, insbesondere die Vermutungsregelung / Gleichbehandlung bei der Einstellung, bei den Arbeitsbedingungen und bei deren Veränderung, beim beruflichen Aufstieg und bei der Beendigung von Beschäfttigungsverhältnissen, Rechte der Personalvertretungen / Schutz vor Diskriminierung durch Verwaltungshandeln / Schutz gegen Benachteiligung durch Dritte, insbesondere durch Mobbing / Rechtsschutz (zuständige Stelle, Antidiskriminierungsstelle, Klagemöglichkeiten, antidiskriminierungsrechtliche Verbandsklage, Ombudsstelle)
Zielgruppe
Alle Beschäftigten (insbesondere aus dem Personalwesen)
Methodik
Information mit Diskussion
Lernziele
Die Teilnehmenden:
- kennen die gesetzlichen Grundlagen,
- übertragen die Tatbestandsmerkmale des AGG und des LADG in die Verwaltungspraxis,
- kennen die Rechte der Betroffenen und der Personalvertretung.